Meldepflichtige Schadorganismen

Meldepflichtige Schadorganismen
Uwe Preiß, Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach, uwe.preiss@dlr.rlp.de

Was ist meldepflichtig?
Meldepflicht besteht für alle Organismen die Quarantänestatus haben. Für Landwirtschaft und Gartenbau sind das Schädlinge des Anhangs I und des Anhangs II , die in der Richtlinie 2000/29/EG aufgelistet sind.
Eine eingehende Beschreibungen der Schadorganismen finden Sie auf den Seiten des Julius Kühn Instituts (JKI).

Wer muss Wann melden?
Meldepflicht besteht bereits bei Verdacht des Auftretens und insbesondere bei Auftretensfeststellung eines der in Richtlinie 2000/29/EG genannten Organismen. Zur Meldung verpflichtet sind alle die Personen, welche beruflich und gewerblich mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen umgehen. Zivile Personen sind ebenfalls zur Meldung angehalten.

Wem muss gemeldet werden?
In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Entgegennahme von Meldungen von Quarantäneschadorganismen zuständig.
Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zu Pflanzenkrankheiten finden Sie vor Ort an Ihren Dienstleistungszentren ländlicher Raum