Hinweise zur Probenahme und zum Probenumfang

1. Menge und Umfang

Die entnommenen Pflanzen (-teile) sollen eine genaue Diagnose ermöglichen.
Der Probenumfang sollte sich daher nicht auf ein Einzelblatt bzw. Einzelsymptom beschränken. Zur Durchführung von amtlichen Untersuchungen, speziellen Nachweisen und Versuchsprobenahmen sollte eine detaillierte Absprache erfolgen.


Beispiel für die Probenahme für sonstige Einzeluntersuchungen:

Kartoffelknollen: mindestens 10 Knollen mit Symptomen
Kartoffelpflanzen: mindestens 5-10 Triebe mit Symptomen
Getreide: mindestens 10 Pflanzen mit Symptomen
Rübenkörper: mindestens 5 Rüben mit Symptomen
Rübenblatt: mindestens 10 Blätter mit Symptomen
Raps: mindestens 5-10 Proben (Stoppeln/Pflanzen – teile)
Mais: mindestens 5-10 Proben (Stoppeln/Pflanzen – teile)
etc. ...


Feststellung des Schaderregerauftretens in einem Feldbestand

allgemein gilt: mindestens 50 Pflanzen zufällig verteilt
Zuckerrübe: 100 Blätter
Getreide: 50 (100) Einzelproben je Einheit

2. Verpackung und Versand
Beschriftung der Probe!
Einlegen in eine Folientüte ggf. verschließen,

Zeitnahe Abgabe im Labor (Probenahmetermin oder Folgetag)!
Ggf. sind die Proben bis zur Abgabe kühl zu lagern.



Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier

MA404-KH-D-001_FORM_01 - Auftrag für Laboruntersuchung und Probeninformation.pdfMA404-KH-D-001_FORM_01 - Auftrag für Laboruntersuchung und Probeninformation.pdf