Hinweise zur Probenahme und zum Probenumfang 1. Menge und Umfang Die entnommenen Pflanzen (-teile) sollen eine genaue Diagnose ermöglichen. Der Probenumfang sollte sich daher nicht auf ein Einzelblatt bzw. Einzelsymptom beschränken. Zur Durchführung von amtlichen Untersuchungen, speziellen Nachweisen und Versuchsprobenahmen sollte eine detaillierte Absprache erfolgen. Beispiel für die Probenahme für sonstige Einzeluntersuchungen: Kartoffelknollen: mindestens 10 Knollen mit Symptomen Kartoffelpflanzen: mindestens 5-10 Triebe mit Symptomen Getreide: mindestens 10 Pflanzen mit Symptomen Rübenkörper: mindestens 5 Rüben mit Symptomen Rübenblatt: mindestens 10 Blätter mit Symptomen Raps: mindestens 5-10 Proben (Stoppeln/Pflanzen – teile) Mais: mindestens 5-10 Proben (Stoppeln/Pflanzen – teile) etc. ... Feststellung des Schaderregerauftretens in einem Feldbestand allgemein gilt: mindestens 50 Pflanzen zufällig verteilt Zuckerrübe: 100 Blätter Getreide: 50 (100) Einzelproben je Einheit 2. Verpackung und Versand Beschriftung der Probe! Einlegen in eine Folientüte ggf. verschließen, Zeitnahe Abgabe im Labor (Probenahmetermin oder Folgetag)! Ggf. sind die Proben bis zur Abgabe kühl zu lagern. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier |
MA404-KH-D-001_FORM_01 - Auftrag für Laboruntersuchung und Probeninformation.pdf | |||||||||||||