Destillation der Übermengen oder Verwertung in Abwasseranlagen durchgeführt
Stichtag 15.12. |
Aufzeichnungen Pflanzenschutzmittelanwendung Stichtag 31.12. |
Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen; Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen
Freistellung der Gehölzaufwuchs ist zu entfernen und der Gehölzanteil auf maximal 10 % zu begrenzen diese muss in der Zeit bis 1. 03. oder vom 1. 11. bis 31. 12. des ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen und kann mit Beweidung oder kontrollierter Brandrodung kombiniert werden. |
Aufbringverbot für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Phosphat (mehr als 0,5 % Phosphat in der TM; dazu gehören auch Trester sowie alle typischen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und die meisten Bioabfallkomposte) vom 1. 12. bis 15. 01. |