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FAQ Grünlandkartierung Vulkaneifel
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Häufig gestellte Fragen zur Grünlandkartierung. Bei der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz wird das artenreiche Grünland kartiert, das gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz geschützt ist. Die Grünlandkartierung startet im Jahr 2020 im Landkreis Vulkaneifel und erfolgt danach jährlich in anderen Landkreisen. Im Dokument „Häufig gestellte Fragen zur Grünlandkartierung (FAQ)“ sind Informationen dazu zusammengestellt. Sie finden das Dokument im Download. Hier ein Auszug der Fragen, die im Dokument beantwortet werden: 1. Warum ist der Schutz von Grünland so wichtig? 2. Was ist die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz? 3. Wie läuft die Grünlandkartierung ab? 4. Welche Arbeitsschritte durchläuft die Kartierung? 5. Gibt es eine Rechtsgrundlage für den Grünlandschutz? 6. Warum werden Grünlandbiotope kartiert und registriert? 7. Was ändert sich für mich als Landwirt durch die Kartierung? 8. Welche Auswirkungen hat die Kartierung auf die Bewirtschaftung der Fläche? 9. Darf das geschützte Grünland umgebrochen werden? 10. Welchen Mehrwert haben die Landwirte? 11. Welche Förderprogramme gibt es? ...usw. Infomaterial finden Sie auch auf der Homepage des Landesamt für Umwelt: www.lfu.rlp.de Bei aufkommenden Fragen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Naturschutzbehörde Tel. 06592/ 580, -581 und -582 E-Mail: naturschutz@vulkaneifel.de Förderung Vertragsnaturschutz: Untere Landwirtschaftsbehörde Tel. 06592/ 300, -338 und -345 E-Mail: landwirtschaft@vulkaneifel.de Mainzer Straße 25, 54550 Daun Tel.: 06592/933-0 Fax: 06592/985033 Internet: www.vulkaneifel.de
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