Naturschutzmaßnahmen im StreuobstUnter Streuobst versteht man flächige Anpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen auf Wiesen, Weiden und ackerbaulich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Als Streuobst wird auch der mächtige Solitärobstbaum (Baumgruppe), oder der linear gepflanzte Bestand einer Obstallee an Feldweg, Straßenrand oder Feldrain bezeichnet. Teilweise markieren Obstbaumpflanzungen auch Grundstücksgrenzen bei Wiesen oder Weidenutzung. Streuobstflächen sind damit prägende Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Der Name „Streuobst“ erklärt sich dadurch, dass die Obstbäume wie eingestreut in die Landschaft wirken. Streuobstflächen gliedern die Landschaft, stellen heute wichtige Trittsteine der ökologischen Vernetzung dar und gelten allgemein als bedeutender Rückzugsraum für Flora und Fauna. Historisch betrachtet wurden die damals wirtschaftlich wertvollen Obstgehölze ortsnah gepflanzt. Dadurch schuf man die typischen Streuobstgürtel um die dörfliche Siedlung, die vielfachen Nutzen bis hin zum offenen Windschutz hatten. Diese Flächen sind heute vielfach den Neubaugebieten zum Opfer gefallen. Streuobstflächen sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen Durch die extensive Nutzung der Obstbäume und die vielfältige Pflege der Unterkultur entstehen sehr unterschiedliche und oft ideale Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen. So spricht man von bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten, die auf Streuobstwiesen vorkommen. Streuobstwiesen sind Lebensraum von vielen gefährdeten Vogel-, Schmetterlings- und Käferarten. An Pflanzengesellschaften finden wir meist Wiesen mittlerer Standorte (i.d.R. Glatthaferwiesen). Obstbäume benötigen grundsätzlich gute und wüchsige Standorte, auf nassen oder extrem trockenen Standorten fehlt meist Wachstum und dadurch auskömmlicher Ertrag. Bei der Standorteignung zeigen die verschiedenen Obstarten jedoch graduell unterschiedliche Ansprüche, so dass mitunter auch frische Bachauen und leicht trockene Hangflächen obstbaulich genutzt werden können. Hinweise zur Bewirtschaftung Die Stammhöhe der Obstbäume soll mindestens 1,6 m, besser 1,8 m betragen, der Pflanzabstand bewegt sich in Abhängigkeit von der vorgesehenen Unternutzung der Fläche zwischen 10 und 15 m (bis 20 m). Wichtige Kriterien bei der Neuanlage von Streuobstwiesen sind die richtige Standortwahl (nicht zu nass, nicht zu trocken, geringe Gefahr von Spätfrösten, windoffen) sowie die Wahl robuster, und regionaltypischer Sorten. Dies dient auch dem Erhalt der genetischen Vielfalt. Hinweise zur Baumpflanzung sowie zum Streuobst im Allgemeinen finden Sie auch hier.
Welchen Beitrag leisten die Partnerbetriebe zum Naturschutz im Streuobst?
Besonders das Entfernen der Laubholzmistel bei Streuobstbäumen ist entscheidend für deren Pflege. Was dabei zu beachten ist und was zu tun ist lesen sie hier...
Fördermöglichkeiten
Die Neuanlage und die Pflege von Streuobstwiesen honoriert das Land Rheinland-Pfalz über das Agrarumweltprogramm (EULLa) mit dem Programmteil Vertragsnaturschutz Streuobst - Neuanlage und Pflege von Streuobst. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmteilen finden Sie hier. |