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Fluthilfe für Unternehmen der Land-, Forst- und Weinwirtschaft | ||||||||||||||||||||||
Stand: 09/03/2024 | ||||||||||||||||||||||
Wiederaufbauhilfe für Unternehmen der Land-, Forst- und Weinwirtschaft zur Beseitigung von Sachschäden Die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 hat auch die Land-, Forst- und Weinwirtschaft schwer getroffen. Das DLR Mosel steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten, Betriebsmitteln, Lager- und Tierbeständen auszugleichen. Unser Ziel ist es, Sie unbürokratisch und schnell beim Wiederaufbau Ihres Betriebes zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu unserem Antragsverfahren finden Sie im unten beigefügten Merkblatt. Dort finden Sie zudem alle Antragsvordrucke, die Sie benötigen. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Die Bearbeitung der uns bisher vorgelegten Anträge zeigte, dass Schäden, die durch Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen belegt werden, am zügigsten anerkannt werden können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei den einschlägigen Stellen schnellstmöglich nach einer/einem geeigneten Sachverständigen zu erkundigen. Die Netto-Kosten der Schadensermittlung können vollständig als beihilfefähig anerkannt werden. Die Antragsfrist wurde für landwirtschaftliche Betriebe bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Damit haben Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe genauso lange Zeit wie Privatpersonen und Kommunen, Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen.
Eine weitere Fristverlängerung wird nicht möglich sein, da der Zeitraum vom 30.6.2026 bis zum 31.12.2026 benötigt wird, um die Anträge rechtssicher zu bewilligen und auszuzahlen. Nach dem 31.12.2026 werden keine Auszahlungen mehr möglich sein.
Wir weisen darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich Landwirtschaft auf eine Fristverlängerung verzichtet hat. Daher gelten die längeren Fristen nur für landwirtschaftliche Betriebe in den rheinland-pfälzischen Flutgebieten. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Ihnen sind neben Sachschäden auch Flächenschäden entstanden? Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung geltend machen. Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Kreisverwaltung Ahrweiler Ergänzende Links: |
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