Naturschutzmaßnahmen im Streuobst


Unter Streuobst versteht man flächige Anpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen auf Wiesen, Weiden und ackerbaulich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Als Streuobst wird auch der mächtige Solitärobstbaum (Baumgruppe), oder der linear gepflanzte Bestand einer Obstallee an Feldweg, Straßenrand oder Feldrain bezeichnet. Teilweise markieren Obstbaumpflanzungen auch Grundstücksgrenzen bei Wiesen oder Weidenutzung.
Streuobstflächen sind damit prägende Bestandteile unserer Kulturlandschaft.
Der Name „Streuobst“ erklärt sich dadurch, dass die Obstbäume wie eingestreut in die Landschaft wirken. Streuobstflächen gliedern die Landschaft, stellen heute wichtige Trittsteine der ökologischen Vernetzung dar und gelten allgemein als bedeutender Rückzugsraum für Flora und Fauna. Historisch betrachtet wurden die damals wirtschaftlich wertvollen Obstgehölze ortsnah gepflanzt. Dadurch schuf man die typischen Streuobstgürtel um die dörfliche Siedlung, die vielfachen Nutzen bis hin zum offenen Windschutz hatten. Diese Flächen sind heute vielfach den Neubaugebieten zum Opfer gefallen.



Streuobstflächen sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen

Durch die extensive Nutzung der Obstbäume und die vielfältige Pflege der Unterkultur entstehen sehr unterschiedliche und oft ideale Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen. So spricht man von bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten, die auf Streuobstwiesen vorkommen. Streuobstwiesen sind Lebensraum von vielen gefährdeten Vogel-, Schmetterlings- und Käferarten.
An Pflanzengesellschaften finden wir meist Wiesen mittlerer Standorte (i.d.R. Glatthaferwiesen). Obstbäume benötigen grundsätzlich gute und wüchsige Standorte, auf nassen oder extrem trockenen Standorten fehlt meist Wachstum und dadurch auskömmlicher Ertrag. Bei der Standorteignung zeigen die verschiedenen Obstarten jedoch graduell unterschiedliche Ansprüche, so dass mitunter auch frische Bachauen und leicht trockene Hangflächen obstbaulich genutzt werden können.



Hinweise zur Bewirtschaftung

Die Stammhöhe der Obstbäume soll mindestens 1,6 m, besser 1,8 m betragen, der Pflanzabstand bewegt sich in Abhängigkeit von der vorgesehenen Unternutzung der Fläche zwischen 10 und 15 m (bis 20 m). Wichtige Kriterien bei der Neuanlage von Streuobstwiesen sind die richtige Standortwahl (nicht zu nass, nicht zu trocken, geringe Gefahr von Spätfrösten, windoffen) sowie die Wahl robuster, und regionaltypischer Sorten. Dies dient auch dem Erhalt der genetischen Vielfalt.
Hinweise zur Baumpflanzung sowie zum Streuobst im Allgemeinen finden Sie auch
hier.

Welchen Beitrag leisten die Partnerbetriebe zum Naturschutz im Streuobst?
Viele Partnerbetriebe tragen durch die Pflege ihrer Streuobstaltbestände und Anlage von neuen Streuobstflächen in besonderer Weise zum Naturschutz bei. Hierbei spielt auch die Bewirtschaftung der Unterkultur (Grünland) eine wichtige Rolle, die oft in Form einer Beweidung stattfindet. Das Freistellen alter, heute verbuschter Streuobstbestände ist ein wichtiger Beitrag für den Naturschutz. Neuanlagen benötigen mehrere Jahrzehnte, bis sie eine ähnliche ökologische Wertigkeit wie Altbestände haben. Gepflegte und gut erhaltene Streuobstbestände sind wertvolle Biotope für zahlreiche Vögel und Insekten. Zudem bieten die Streuobstwiesen auch Lebensraum für Fledermausarten wie beispielsweise das Braune Langohr.

Besonders das Entfernen der Laubholzmistel bei Streuobstbäumen ist entscheidend für deren Pflege. Was dabei zu beachten ist und was zu tun ist lesen sie hier...
Flyer Mistel 2012


Beweidung mit Schafen auf einer Streuobstfläche
Astloch als Nistmöglichkeit für Vögel und Fledermäuse
Streuobstwiese
ausgedehnte Streuobstbestände


Fördermöglichkeiten


Das Land Rheinland-Pfalz bietet umfangreiche Beratungsdienste für Streuobstinteressierte sowie themenbezogene Veranstaltungen. Bei Interesse gelangen Sie hier zu weiteren Informationen.

Die Neuanlage und die Pflege von Streuobstwiesen honoriert das Land Rheinland-Pfalz über das Agrarumweltprogramm (EULLa) mit dem Programmteil Vertragsnaturschutz Streuobst - Neuanlage und Pflege von Streuobst.

Darüber hinaus ist auch die naturschutzorientierte (Unter-)Nutzung der Fläche in EULLa förderfähig. Ober- und Unternutzung werden in diesen Fällen separat betrachtet und die Prämien addieren sich. Je nach Art der Unternutzung (Grünland oder Acker) gelten die Fördervoraussetzungen der jeweiligen Programmteile.

Nähere Informationen zu den einzelnen Programmteilen finden Sie hier.

Sortenempfehlungsliste für Streuobst
Im Streuobstbereich ist die Wahl einer geeigneten Obstart und der für die eigenen Bedürfnisse passenden Sorte keine leichte Aufgabe. Bei einer Lebenserwartung eines Apfelhochstamms von 80 Jahren will die Wahl gut getroffen sein. Sie ist eine Entscheidung für Generationen. Das Spektrum der bekannten Sorten ist nahezu unübersehbar. Gute Obstbaumschulen haben in der Regel mehr 100 Sorten in der Vermehrung. Die gerade überarbeitete und aktualisierte Landesliste soll hier eine Basis liefern

Obstsorten_RLP_2017final_2018-04-27mV.pdfObstsorten_RLP_2017final_2018-04-27mV.pdf